Antrag, Paintballanlage
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Steinruck,
zur kommenden Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses beantragt die FDP-Stadtratsfraktion, dass die Stadt Ludwigshafen am Rhein gegen das Betreiben einer sog. Paintballanlage des Postsportvereins Ludwigshafen e.V. ordnungsrechtlich einschreitet, indem dem Verein das Betreiben der Anlage untersagt wird. Hilfsweise wird beantragt, dem Postsportverein Ludwigshafen e.V. aufzugeben, die Paintballanlage so zu verlegen, dass die Wohnnachbarschaft in der Krummlachstraße/Nibelungenstraße keine Eigentumseinschränkungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen mehr hinnehmen muss.
Begründung:
Der o.g. Verein betreibt auf dem sehr großen Vereinsgelände in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Anwohnern in der Krummlachstraße, Ecke Nibelungenstraße eine sog. Paintballanlage. Neben der Paintballanlage befinden sich Reihenhäuser nebst dazugehöriger Gärten, die zu Wohnzwecken genutzt werden.
Nach Angabe des Vereins findet das Kindertraining auf dem Gelände jeden Mittwoch von 16 Uhr bis 17.30 Uhr statt. Das Erwachsenentraining findet jeweils
Donnerstags ab 17.30 Uhr und jeweils Sonntags ab 10 Uhr statt. Im Übrigen wird die Paintballanlage von Kämpferinnen und Kämpfer zu nicht geregelten Zeiten bis in die späten Abendstunden genutzt.
Die Anwohner berichten, dass der Lärm bei Abschießen der Geschosse und die Geräusche anlässlich der sog. „Kampfeinsätze“, verursacht durch massives Geschreie der jeweiligen Kämpferinnen und Kämpfer, unerträglich seien, da sich diese dann auch noch gerne der Fäkalsprache bedienen. Kommt hinzu: In den abgefeuerten Geschossen befindet sich Lebensmittelfarbe, die sich beim Aufprall auf den getroffenen Gegenstand, respektive menschlichen Körper ergießt. Eine Vielzahl der Geschosse treffen aber die Häuser, Zäune und Gärten der Nachbarschaft, die dann durch die Geschosse verschmutzt werden. Die Anwohner der Anwesen Krummlachstraße 25 und 27 werden dies bestätigen können.
Die Kämpferinnen und Kämpfer des Postsportvereins interessieren Ruhezeiten, Sonn- und Feiertage in keiner Weise, obgleich gerade vorgenannte Tage nach dem Sonn- und Feiertagsgesetzt die Arbeitsruhe und das Recht auf seelische Erhebung schützen sollen.
Aus Sicht der FDP-Stadtratsfraktion verstößt das Betreiben der Paintballanlage hierneben auch gegen das nachbarliche Rücksichtnahmegebot in eklatanter Weise. Die Immissionen überschreiten das den Anwohnern Zumutbare. Die Anwohner fühlen sich belästigt, zumal es ein Leichtes für den Postsportverein wäre, die Anlage so zu verlegen, indem vorgenannte Beeinträchtigungen vermieden werden.
Bedauerlicher Weise hält der Postsportverein Ludwigshafen eV. an seiner Rücksichtslosigkeit fest, sodass ordnungsrechtlich eingeschritten werden muss. In diesem Zusammenhang wird auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 27.06.2000, Az.: 21 B 98.2184 verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof führte insofern wörtlich in seinem Leitsatz aus:
„Es liegt auf der Hand, dass ein Spiel, das als wesentliches Spielmittel beinhaltet, in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, dem durch den Schutz der Menschenwürde (GG Art. 1 Abs. 1) und den Schutz des menschlichen Lebens (GG Art. 2 Abs. 2 S 1) geprägten Wertesystem der
deutschen Gesellschaft widerspricht und daher geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen (OWIG § 118).“
Letztlich ergibt sich aus einem weiteren Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen, dass der Postsportverein das Gebot der Rücksichtnahme bei baugebietsübergreifenden Geräuschimmissionen einzuhalten hat (vgl. Urteil des VG Aachen vom 10.05.2011, Az.: 3 K 1190/09). Vorgenanntes Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Nachbarverträglichkeit dann gegeben ist, wenn die für das Spiel typischen Geräusche auf den Grundstücken der Nachbarn nicht zu hören sind. Das Gegenteil ist hier aber der Fall, sodass Anlass zum ordnungsrechtlichen Einschreiten besteht.
Dr. Thomas Schell
Fraktionsvorsitzender